Blog – Quatira Hausmeisterservice Hamburg

Wann darf ich meine Hecke schneiden? Was Hausverwaltungen in Hamburg jetzt wissen müssen

Viele Eigentümer und Hausverwaltungen sind sich unsicher: Darf man im Sommer überhaupt noch zur Heckenschere greifen? Die kurze Antwort: teilweise ja, teilweise nein – und in Hamburg gilt sogar eine zusätzliche, eigene Regel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radikaler Rückschnitt und Rodung: bundesweit verboten vom 1. März bis 30. September
  • Leichter Form- und Pflegeschnitt: das ganze Jahr über erlaubt
  • In Hamburg zusätzlich: Hecken ab 80 cm Höhe sind durch die Hamburger Baumschutzverordnung besonders geschützt
  • Entfernung oder starker Rückschnitt geschützter Hecken: Genehmigung vom zuständigen Bezirksamt nötig

Warum gibt es diese Regel überhaupt?

Grundlage ist § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Zwischen März und September ziehen viele heimische Vögel ihre Jungen in Hecken und Gebüschen groß – für sie sind dichte Hecken Kinderstube und Schutzraum zugleich. Ein radikaler Rückschnitt in dieser Zeit würde Nester zerstören und Jungvögel gefährden.

Was ist auch im Hochsommer erlaubt?

Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist ausdrücklich erlaubt – auch jetzt im Sommer. Gemeint ist das Entfernen des diesjährigen Zuwachses, um die Hecke in Form zu halten, nicht das radikale Kürzen auf den alten Stand. Trotzdem gilt: Vorher kurz reinschauen, ob ein Nest belegt ist.

Die Hamburger Besonderheit – die Baumschutzverordnung

Was viele nicht wissen: Hamburg hat schon 1948 als erste Stadt Deutschlands eine eigene Baumschutzverordnung eingeführt – 2023 wurde sie zuletzt überarbeitet. Sie gilt zusätzlich zum Bundesgesetz und schützt Hecken ab 80 cm Höhe sowie Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 130 cm Höhe), außer Obstbäume.

Für diese geschützten Hecken und Bäume gilt: Wer sie entfernen oder stark zurückschneiden möchte, braucht unabhängig von der Jahreszeit eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Bezirksamts. Ein normaler Pflegeschnitt braucht keine Genehmigung – erst bei Rodung oder drastischem Rückschnitt wird es genehmigungspflichtig. Wird eine Genehmigung erteilt, ist meist eine Ersatzpflanzung fällig.

Was gilt bei Gefahr – etwa nach einem Sturm?

Beide Regelungen gelten nicht, wenn eine Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht dient und nicht warten kann – etwa wenn eine Hecke nach einem Sturm auf den Gehweg zu kippen droht. Im Zweifel lohnt sich vorher eine kurze Rückfrage beim Bezirksamt.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen beide Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld geahndet werden – bei geschützten Hecken zusätzlich mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ersatzzahlung.

Was heißt das für Ihre Immobilie?

Für die Praxis: Der große Rückschnitt gehört in den Zeitraum Oktober bis Februar. Leichte Pflege ist auch im Sommer möglich. Und bei größeren Hecken lohnt sich vorher ein Blick, ob die 80-cm-Grenze der Hamburger Verordnung greift.

Quatira übernimmt die Gartenpflege für Hausverwaltungen und WEGs in Hamburg – inklusive der richtigen Terminierung und, falls nötig, der Abstimmung mit dem Bezirksamt.

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